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  • Umschreibung eines Führerscheines aus der EU oder EWR
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  • Vaterschaft und Unterhalt: Beratung und Unterstützung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
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  • Verkauf eines Kfz melden
  • Verkehrsentwicklungsplanung
  • Verkehrserziehung
  • Verkehrslenkende Maßnahmen
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  • Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen, Mahnwachen)
  • Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
  • Verwaltungsstrukturreform
  • Vollstreckungsschutz
  • Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Waffenrechtliche Angelegenheiten (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
  • Waldführungen
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  • Wechselkennzeichen
  • Wege - Sperrung für Reiter und Spaziergänger
  • Wertgutachten
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
  • Wilder Müll
  • Wildtier gefunden - Was tun?
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Wohnberechtigungsschein
  • Wohnraumförderung
  • Workshops und Arbeitskreise
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Wunschkennzeichen online
  • Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
  • Zahnärztliche Gutachten
  • Zahnärztliche Reihenuntersuchung
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
  • Zulassung eines Fahrzeug-Eigenbaus
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Einfuhr)
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Einfuhr)
  • Zwangsumtausch für 50jährige Fahrerlaubnisinhaber
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Gemeinde Rommerskirchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Jüchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Korschenbroich
  • Amt für Finanzen
  • Ämter + Einrichtungen
  • Amtsärztlicher Dienst
  • Archiv im Rhein-Kreis Neuss
  • Ausbildungsförderung
  • Ausländerbehörde
  • Bau von Kreisstraßen
  • Berufbildungszentren des Rhein-Kreises Neuss
  • Berufsbildende Schulen, Förderschulen
  • Betreuungsbehörde Nebenstelle Grevenbroich
  • Betreuungsbehörde, Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften Hauptstelle Korschenbroich
  • Betrieb und Unterhaltung von Kreisstraßen
  • Bürger-Servicecenter Grevenbroich
  • Bürger-Servicecenter Neuss
  • Büro des Kreistages
  • Büro des Landrates
  • Bußgeldbehörde
  • Controlling
  • Das Internationale Mundartarchiv "Ludwig Soumagne" im Kulturzentrum Dormagen-Zons
  • Elterngeldstelle
  • Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen
  • Europabüro / EDIC Mittlerer Niederrhein
  • Familienbüro
  • Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
  • Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Führerscheinstelle Neuss
  • Gebäudewirtschaft
  • Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Rettungsdienst, Kreisleitstelle
  • Geodatenmanagement
  • Gesundheitsamt
  • Gesundheitsamt in Dormagen
  • Gesundheitsamt in Neuss
  • Gesundheitsplanung und -förderung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Grundstücksbezogene Basisinformationen
  • Grundstückswertermittlung
  • Hilfe bei stationärer Pflegebedürftigkeit
  • Hochbau und Bauunterhaltung Schulen
  • Hochbau und Bauunterhaltung Verwaltungs- und Kulturliegenschaften
  • Infektionsschutz & Umwelthygiene
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Inklusionsbüro für schulische Angelegenheiten
  • Internet- und Social-Media-Redaktion
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Jugendamt
  • Kataster- und Vermessungsamt
  • Katasterauskünfte und -auszüge
  • Kinder- und Jugendarbeit/-schutz
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kindertagesbetreuung
  • Kommunalaufsicht
  • Kommunales Integrationszentrum (KI)
  • Kreisentwicklung
  • Kreiskasse
  • Kreismarketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kreismuseum Zons
  • Kreiswerke Grevenbroich GmbH
  • Kultur
  • Kulturzentrum Sinsteden
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
  • Medienzentrum
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Örtliche Fürsorgestelle
  • Personalrat
  • Personalwirtschaft
  • Planungsaufsicht, Obere Bauaufsicht, Denkmalschutz, Brandschutz
  • Polizeiverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechnungsprüfung
  • Rechtsamt
  • Rheinland Klinikum
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  • Schulen und Kultur
  • Schulpsychologischer Dienst
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  • Schwerbehindertenvertretung
  • Sozialamt
  • Sozialhilfe und Grundsicherung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Sportförderung
  • Sprachtherapeutischer Dienst
  • Stabsstelle Digitalisierung
  • Stabsstelle zentrales Fördermanagement Bau
  • Straßenverkehrsamt
  • Straßenverkehrsamt Dormagen
  • Straßenverkehrsamt Grevenbroich
  • Straßenverkehrsamt Meerbusch
  • Strukturwandel
  • Tiefbauamt
  • Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Tierschutz
  • Überwachung vom Tier stammender Lebensmittel
  • Umweltamt
  • Untere Abfallwirtschaftsbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde
  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Verkehrsangelegenheiten
  • Vermessungen, Erfassung von Geobasisdaten
  • Verwaltung, Apothekenaufsicht
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Vollstreckung
  • Wald- und Forstwirtschaft
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftsförderung
  • Wohnraumförderung und Wohnraumbindung
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Zahnärztlicher Dienst
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassungsbehörde
  • 10er Karte Erwachsene (Anmeldung)
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Dormagen, Grevenbroich, Neuss, Rommerskirchen
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch
  • Anmeldung zur Untersuchung bei der BAD GmbH (Meldung einer schwangeren Lehrkraft)
  • Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Antrag auf Ausnahme nach § 4 LNatSchG NRW
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für soziale Dienste
  • Antrag auf Ersatzführerschein
  • Antrag auf Erstellung eines Wertgutachten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoerderung
  • Antrag auf Feststellung der Allgemeinwohlverträglichkeit für die erlaubnisfreie Niederschlagswasserbeseitigung
  • Antrag auf Förderung der Familienerholung
  • Antrag auf Förderung durch das Acceleratorprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für soziale Dienstleister
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Umschreibung auslaendische FE in deutsche EU-FE
  • Antrag auf Umstellung deutsche Alt-FE in EU-FE
  • Antrag auf Verlaengerung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • Antrag Unterhaltsvorschuss/ Leistungen nach dem UVG
  • Antrag zur Fristverlängerung der Lohnsteueranmeldung
  • Antrag: Ausstellung eines Jagdscheindoppels (Verlustanzeige)
  • Antrag: Innovations- & Digitalisierungsprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antragsformular Accelaretorprogramm 2022
  • Antragsformular für eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Anzeige § 13 - Trinkwasser Installation
  • Anzeige eines Gartenbrunnens
  • Anzeige nach §13 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung - Großanlage zur Trinkwassererwärmung
  • Anzeige von Grenz- und /oder Richtlinienwertüberschreitungen in der Trinkwasserhausinstallation
  • Apothekengesetz: Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a Apothekergesetz
  • Artenschutz Ausnahme / Befreiung - Antrag
  • Ärztliche Untersuchung - Bescheinigung
  • Aufbruchgenehmigung Kreisstraßen (Antrag)
  • Aufenthaltsgenehmigung: Antrag auf Erteilung
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Antrag)
  • Bauleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Angaben der Begleitperson
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Antrag zur Teilnahme am Modell
  • Behindertenfahrdienste - Formular
  • Beihilfeantrag
  • Beihilfeantrag (Anlage Kinder)
  • Beihilfeantrag (Anlage Optiker)
  • Beihilfeantrag (Anlage Pflege)
  • Beihilfeantrag (Anlage Unfallbericht)
  • Beihilfeantrag (Anschreiben an die Beihilfestelle)
  • Beihilfeantrag (Bescheinigung Krankenversicherung)
  • Beihilfeantrag (Kurzantrag)
  • Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV
  • Bescheinigung des Unternehmens / der Einrichtung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
  • Bestandsanzeige Bienen
  • Bestandsanzeige Geflügel
  • Bestandsanzeige Nutztiere
  • Bestandsveränderungsanzeige für besonders geschützte Tiere
  • Betäubungsmittel, Bescheinigung für das Mitführen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
  • Bildungspaket: Antrag Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Bildungspaket: Lernförderbedarf - Bestätigung der Schule
  • Biotope Ausnahme - Antrag
  • Blauzungenkrankheit: Tierhaltererklärung - Anlage 1
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: (Newsletter)
  • De-minmis Erklärung des Antragstellers
  • Demokratie leben: Förderantrag
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Einbürgerungs-Antrag
  • Eingriffsgenehmigung - Antrag
  • Einkommenserklärung für Selbstständige
  • Einleitung von häuslichem Abwasser in den Untergrund oder in ein Gewässer nach Vorklärung in einer Kleinkläranlage mit biologischer Stufe - Antrag
  • Einleitung von Niederschlagswasser - Antrag
  • Einwilligung bei minderjährigen Fzg-Haltern
  • Einwilligung der dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes (Leichte Sprache - barrierefrei)
  • Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes
  • Einwilligung zur Zulassung eines Kfz auf minderjährige Halter
  • Einwilligungserklärung Auffrischimpfung
  • Elterngeld-Antrag
  • Ensemble (Anmeldung)
  • Equidenkremierung Antragsformular Ausnahmegenehmigung
  • Equidentransporte ins Ausland Formular Datenabfrage
  • Erfassung der Daten zur Grundwasserentnahme
  • Erklärung für Alleinerziehende
  • Erklärung zum ausfüllen des Antrages in leichter Sprache. (barrierefrei)
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Deutsch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Englisch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Französisch)
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erläuterungen zum Elterngeldantrag
  • Errichtung einer Anlage am Gewässer - Antrag
  • Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Antrag)
  • Europatag 2020: Anmeldeformular
  • Fahrerkarte - Antrag
  • Fahrerkarte - Antrag (PDF 19,3 KB)
  • Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (AM, A1, L und T)
  • Fischerprüfung (Antrag auf Zulassung)
  • Fördergrundsätze Accelerate_rkn
  • Formular zur Anzeige einer Versammlung
  • Freischaffende KünstlerInnen: Antrag Soforthilfe
  • Futtermittelüberwachung Antrag Landwirt zur Registrierung als Futtermittelunternehmer
  • Gebäudeeinmessung (Antrag)
  • Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz - Antrag auf Genehmigung
  • Gewerbsmäßige Entnahme wildlebender Pflanzen / Genehmigung - Antrag
  • Großraum- und Schwerverkehr - Antrag und Bescheid für die Durchführung
  • Grundsicherung: Vereinfachter Antrag
  • Grundwasserentnahme für Brauchwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Feuerlöschzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für landw. Beregnung (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Trinkwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme zwecks Grundwasser-Haltung (Antrag)
  • GWN Packservice, An der Hammer Brücke, Neuss, 2024
  • Haftungserklärung bei Kfz-Zulassung auf Personenmehrheiten
  • Handwerkerparkausweis (Antragsformular)
  • Indirekteinleiter - Allgemeiner Antrag
  • Indirekteinleiter - Antrag Chemische Reinigung
  • Indirekteinleiter - Antrag für amalgamhaltiges Abwasser
  • Indirekteinleiter - Antrag für mineralölhaltiges Abwasser
  • Instrumentalunterricht (Anmeldung)
  • Integrationspreis 2021: Bewerbungsunterlagen
  • Internationale Bescheinigung, für Reisende, die mit Betäubungsmittel behandelt werden müssen
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Antrag
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Tabelle
  • Jagdschein (Antrag)
  • Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug
  • Kontrollmitteilung gemäß § 6 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Kurzarbeitergeld Kurzantrag
  • Landeshundegesetz Fragenkatalog zum Sachkundenachweis
  • Landschaftsschutz / Naturschutz / Befreiung - Antrag
  • Liefer- und Dienstleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Meldung einer schwangeren Lehrkraft an das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
  • Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen
  • Musikschule-Förderverein (Anmeldung)
  • Online-Antrag: Buchungsformular Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
  • Online-Antrag: Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Reitkennzeichen (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag mit Bankeinzug)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag)
  • Reitkennzeichen-Abonnement: SEPA-Lastschriftmandat
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen an den Rhein-Kreis Neuss
  • Sperrung von Flächen / Genehmigung  - Antrag
  • Sprachhelferpool: Abrechnung
  • Sprachhelferpool: Buchungsformular
  • Sprachhelferpool: Rückmeldung
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag für Unbedenklichkeits­bescheinigung)
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag)
  • Tierarzneimittel Formular Anzeige nach § 73 Abs. 3 b AMG
  • Tierschutz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
  • Tierseuchenbekämpfung Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zur Abgabe von Kälbern
  • Transportgenehmigung für Abfälle (Antragsformular)
  • Ummeldung/Lehrerwechsel
  • Umsatzsteuermitteilung für ein neues EU-Fahrzeug
  • Unabkömmlichkeitsbescheinigung inkl. Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
  • Varius Haupthaus Winzerather Straße, Grevenbroich, 2023
  • Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung (Antrag)
  • Verlusterklärung für den Fahrzeugschein
  • Verlusterklärung für die Kfz-Kennzeichen
  • Verlusterklärung für die Kfz-Kennzeichen
  • Vollmacht für Beihilfeanträge
  • Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für das Zulassungswesen
  • Vollmacht zur Nutzung eines fremden Fahrzeugs in Polen
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
  • Wärmepumpen - Antrag für den Betrieb
  • Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag
  • Wohnberechtigungsschein (WBS): Einkommenserklärung
  • Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens

Inhalt

Eigentumsförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz (WFNG NRW) nicht übersteigt.

Gefördert werden

  • Neubauförderung:
  • Bau oder Ersterwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen (Neubau), sowie die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Aufstockung eines Gebäudes oder Anbau an ein Gebäude (Erweiterung)
  • Erwerb bestehenden Wohnraums:
    Erwerb vorhandener Eigenheime und vorhandener zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen (auch in der Bauform von Doppel- und Reihenhäusern).

Fördervoraussetzungen

  1. Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Zum Haushalt rechnen die Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen (Haushaltsangehörige).
  2. Einhaltung der Einkommensgrenze.
  3. Die Maßnahme muss die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehöriger und die angemessene familiengerechte Unterbringung gewährleisten (zum Beispiel: ausreichende Anzahl und entsprechend große Kinderzimmer). Beim Neubau oder Ersterwerb dürfen Wohn- und Schlafräume nicht kleiner als 10 Quadratmeter sein.
  4. Die notwendige Eigenleistung beträgt mindestens 15% der Gesamtkosten, davon mindestens die Hälfte in Form von Eigenkapital (Guthaben).
  5. Die Einhaltung der im Rhein-Kreis Neuss als angemessen angesehenen Gesamtkosten des Förderobjektes.
  6. Die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung muss gegeben sein; d.h. die Belastung des Förderobjektes darf die Existenzgrundlage des Haushaltes nicht gefährden.

Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze richtet nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1 Person 20.420 €
2 Personen 24.600 €
für jede weitere Person 5.660 €
für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind für das Kindergeld gezahlt wird 740 €

Beispiel: Bei einem Haushalt, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 minderjährigen Kindern beträgt die Einkommensgrenze 37.400 € (24.600 € + 2 x 5.660 € + 2 x 740 €).

Ein Kind rechnet bereits zum Haushalt, wenn dessen Geburt erwartet wird.

Haushaltseinkommen

Maßgebendes Einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen abzüglich der an- rechnungsfreien Beträge. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Zum Jahreseinkommen gehören u.a. bei Arbeitnehmern das steuerpflichtige (nicht das zu versteuernde) Jahresbruttoeinkommen, bei Selbstständigen der Gewinn, empfangene Unterhaltsleistungen, Pensionen, Renten, usw. Vom Gesamteinkommen des Haushalts werden je nach Einzelfall Frei- und Abzugsbeträge, sowie ein pauschaler Abzug berücksichtigt. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Vom Einkommen eines Arbeitnehmers werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € oder nachgewiesene höhere Werbungskosten abgezogen. Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrages oder der Werbungskosten erfolgt ein pauschaler Abzug in Höhe von 12 %, wenn Steuern vom Einkommen, ein weiterer Abzug in Höhe von 10 % wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie ein Abzug in Höhe von 12 % wenn Beiträge zu Renten- oder Lebensversicherungen entrichtet werden.

Vom Einkommen können je nach Einzelfall Freibeträge in Abzug gebracht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

  • 1.330 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1;

  • 665 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 oder jede schwer behinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 50 bis unter 80;

  • 1.330 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 oder jede schwer behinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 80 bis unter 100 oder für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 mit einem Grad der Behinderung von unter 80;

  • 2.100 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 oder 3 oder jede schwer behinderte Person mit einem Grad der Behinderung von unter 80 oder für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80;

  • 4.500 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 4 oder jede schwer behinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie oder für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 oder 3 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80;

  • 5.830 € für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 5 sowie oder für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 4 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80;

  • 4.000 € bei Zwei-Personen-Haushalten, Ehepaaren (§ 29 Nummer 7) sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter im Übrigen gleichen Voraussetzungen;

  • bis zu 4.000 € für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine haushaltsangehörige Person, die auswärts untergebracht ist;

  • bis zu 8.000 € für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine nicht zum Haushalt rechnende frühere oder dauernd getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin oder einen nicht zum Haushalt rechnenden früheren oder dauernd getrennten Ehegatten oder Lebenspartner;

  • bis zu 4.000 € für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person.

  • höhere Unterhaltsleistungen als die aufgeführten sind nur anrechnungsfrei, wenn sie in einer Unterhaltsvereinbarung, einem Unterhaltstitel oder Bescheid festgestellt werden.

Darlehen und Konditionen

Bau oder Erwerb Eigenheim / Eigentumswohnung  
  Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen
Einkommensgrenze Einhaltung der Einkommensgrenze
Grunddarlehen 154.000,00 € 125.000,00 €
 
die nachfolgenden Zusatzdarlehen werden in allen Städten und der Gemeinde Rommerskirchen berücksichtigt
Zusatzdarlehen Familienbonus je Kind 20.000,00 €
Zusatzdarlehen Familienbonus für jede zum Haushalt gehörende schwerbehinderte Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtig) 20.000,00 €
Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte 10.000,00 €
Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten 75 v.H. der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000,00 €
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz 0,80 €  je Kilogramm Holz, höchstens 15.000,00 €
Ergänzungsdarlehen 2.000 € - 50.000 € (im besonderen Einzelfall)
Verzinsung 0,5 v.H.
Verzinsung Ergänzungsdarlehen 1,12 v.H.
laufender Verwaltungskostenbeitrag NRW.BANK 0,5 v.H.
Tilgung Neubau / Ersterwerb 1,0 v.H.
Tilgung bestehende Objekte und Ergänzungsdarlehen 2,0 v.H.
Verwaltungsgebühr Rhein-Kreis Neuss 500,00 €

Der Tilgungsnachlass beträgt auf alle Darlehenskomponenten 7,5%, auf Zusatzdarlehen für standtortbedingte Mehrlosten und Bauen mit Holz 50%. 

Auszahlung der Baudarlehen

Die NRW.BANK zahlt die bewilligten Darlehen aus, sobald ihr die im Auszahlungsverzeichnis verlangten Nachweise vorliegen.

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt, wenn es für ein einzelnes Eigenheim oder eine einzelne Eigentumswohnung bewilligt worden ist in drei Raten, und zwar

bei Neubau und Neuschaffung im Bestand:
  • 40 v.H. bei Baubeginn,
  • 40 v.H. nach Fertigstellung des Rohbaus,
  • 20 v.H. bei Bezugsfertigkeit;
beim Ersterwerb und dem Erwerb bestehenden Wohnraums:

in einer Summe nach Bezugsfertigkeit bzw. Bezug und Nachweis aller sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen (z.B. Grundbucheintragungen, Nachweis der Feuerversicherung usw.)

Der Antrag auf Auszahlung der Baubeginnrate ist unmittelbar bei der NRW.BANK, die der weiteren Raten über die Bewilligungsbehörde bei der NRW.BANK zu beantragen.

Bei dem Ersterwerb sind die bewilligten Baudarlehen nach Bezugsfertigkeit und nach Abschluss des auf die Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages in einer Summe auf ein Konto der Ersterwerberin oder des Ersterwerbers oder mit ihrer oder seiner Zustimmung auf ein Konto der Bauherrin oder des Bauherrn auszuzahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Entsprechendes gilt auch für die Auszahlung von Darlehen zum Erwerb bestehenden Wohnraums.

Die Gebäudeversicherung muss gegen das Risiko Feuer mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgeschlossen sein.

Eigenleistung

Die Förderung eines Eigenheims ist nur möglich, wenn eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 15 % der entstehenden Gesamtkosten nachgewiesen werden kann. Dabei ist die Hälfte der Mindesteigenleistung durch eigene Geldmittel (Eigenkapital) zu erbringen.

Tragbarkeit der Belastung

Unabhängig davon, ob auf Grund des anrechenbaren Jahreseinkommens und der zu berücksichtigen Einkommensgrenze eine Fördermöglichkeit gegeben ist, setzt die tatsächliche Förderung voraus, dass die aus den finanziellen Verpflichtungen für das Förderobjekt entstehende Belastung auf Dauer für den Haushalt tragbar ist und der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt bleibt.

Den aus den Darlehensverpflichtungen entstehenden Zins- und Tilgungsleistungen sind die Betriebskosten und die Kosten für die Instandhaltung in Form einer Pauschale hinzuzurechnen.

Betriebskostenpauschale ab Baujahr 2014 22,90 € je qm jährlich
Betriebskostenpauschale ab Baujahr 1984 27,30 € je qm jährlich
Betriebskostenpauschale ab Baujahr 1983 32,20 € je qm jährlich
Instandhaltungskostenpauschale ab Baujahr 1997 9,20 € je qm jährlich
Instandhaltungskostenpauschale ab Baujahr 1987 11,68 € je qm jährlich
Instandhaltungskostenpauschale ab Baujahr 1986 14,92 € je qm jährlich
Instandhaltungskostenpauschale Garage 88,23 € jährlich
Verwaltungskostenpauschale (nur bei ETW) 356,76 € jährlich

Der so ermittelten Belastung ist das vorhandene monatliche Nettoeinkommen des Haushaltes gegenüber zu stellen. Nach Abzug aller Belastungen sollen monatlich für den Haushalt zum Lebensunterhalt mindestens noch verbleiben (Mindestrückbehalt):

1 Person 880,00 €
2 Personen 1.105,00 €
3 Personen 1.385,00 €
4 Personen 1.665,00 €
5 Personen 1.945,00 €
jede weitere Person 280,00 €

Weitere Fördervoraussetzungen

Bei einem Neubau darf mit den Bauarbeiten nur begonnen werden, wenn eine Förderzusage erteilt worden ist. Der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen (z. B. Lieferung eines Fertig- oder Ausbauhauses) darf erst nach Erteilung der Förderzusage erfolgen, es sei denn, die Verträge werden mit einem 24-monatigen kostenfreien Rücktrittsrecht abgeschlossen, für den Fall, dass die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden.

Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung schlüsselfertig von einem Bauträger erworben (Ersterwerb) muss der Förderantrag bis zur Bezugsfertigkeit gestellt werden. Sofern der notarielle Kaufvertrag vor Erteilung der Förderzusage abgeschlossen werden soll, ist der Kaufvertrag mit einem 24-monatigen kostenfreien Rücktrittsrecht zu versehen, für den Fall, dass die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden.

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie muss der Förderantrag zwingend vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden; die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Grundsätze und Ausschluss der Förderung

Selbst genutztes Wohneigentum darf nur gefördert werden, wenn die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen gewährleistet ist. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass entsprechend der Anzahl aller Haushaltsangehörigen und unter Berücksichtigung der Kinder (Anzahl, Alter, Geschlecht) ausreichend Zimmer mit den notwendigen Wohnflächen vorhanden sind. Der Erwerb von Eigentumswohnungen in Hochhäusern wird nicht gefördert. Bei neu geschaffenen Objekten dürfen Wohn- oder Schlafräume nicht kleiner als 10 Quadratmeter sein. Bei der Förderung des Erwerbs bestehender Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ist darauf zu achten, dass die Wohnungseigentumsanlage ordnungsgemäß Instand gehalten oder modernisiert wurde oder eine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet wurde oder gebildet wird.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn in Fällen des Ersterwerbs und des Erwerbs bestehenden selbst genutzten Wohnraums der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten oder bei Bauherrenmaßnahmen die Gesamtkosten diejenigen Gesamtkosten überschreitet, die im Bereich der Bewilligungsbehörde als angemessen anzusehen sind. Die Förderung setzt voraus, dass das Bauvorhaben den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts entspricht. Diese Voraussetzung ist als erfüllt anzusehen, wenn die Baugenehmigung vorgelegt wird.

Die Förderung ist trotz Erfüllung der Fördervoraussetzungen ausgeschlossen, wenn und soweit sie offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls mit dem Ziel zu würdigen, den offen- sichtlich ungerechtfertigten Einsatz von Fördermitteln zu vermeiden. Die Förderung ist insbesondere in der Regel dann nicht gerechtfertigt, wenn

  1. die Förderempfängerin, der Förderempfänger oder eine Haushaltsangehörige bzw. ein Haushaltsangehöriger nach Kenntnis der Bewilligungsbehörde so viel eigenes Vermögen (z. B. Guthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Grundvermögen, Haus, Eigentumswohnung, Luxusgüter) für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums einsetzen kann, dass eine weitergehende Wohnkostenentlastung durch Gewährung von Fördermitteln unbillig erschiene.
  2. verwertbares Vermögen, dessen Einsatz zur Ablehnung des Antrags gemäß Buchstabe a geführt hätte, für die Bewilligungsbehörde erkennbar offensichtlich mit dem Ziel, Fördermittel zu erlangen, auf Dritte übertragen wurde,
  3. die Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung unter Verwandten der Antragstellerin oder des Antragstellers steht.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend sein können. Es wird daher empfohlen, vertragliche Verpflichtungen erst dann einzugehen, wenn Sie sich bei der Bewilligungsbehörde informiert haben.

Belege

Der Bewilligungsbehörde, der zuständigen Stelle, der NRW.BANK, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Landesrechnungshof sind zur Prüfung auf Verlangen Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die örtliche Erhebung ist zuzulassen, Auskünfte sind zu erteilen und Unterlagen sind auf Anforderung im Original vorzulegen. Auch Miet-, Nutzungs- oder Dauerwohnrechtsverträge für das geförderte Objekt sind auf Verlangen diesen Stellen vorzulegen. Für alle Kosten und Zahlungen müssen bei der Antragstellerin/dem Antragsteller Belege vorhanden sein. Die Belege sind fünf Jahre nach Feststellung der Bezugsfertigkeit bereitzuhalten und auf Anforderung vorzulegen.

Persönliche Beratung

Vereinbaren Sie vor einer Antragstellung telefonisch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Für eine überschlägliche Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens halten Sie bitte die Zahlen Ihres steuerpflichtigen Bruttoeinkommens, die Höhe Ihrer Werbungskosten, sowie sonstige Einnahmen (z.B. Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job), Unterhaltsleistungen usw.) bereit. Bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen ist der Gewinn aus dem letzten Einkommensteuerbescheid oder der Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr und aus der für das laufende Jahr aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung maßgebend.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Förderantrag
  2. Einkommenserklärung mit Anlage
  3. weitere im Förderantrag aufgeführte Unterlagen (abhängig vom Einzelfall)

Diese Kosten entstehen bei uns

500,00 Euro

Informationen zur Dienststelle

Weiterführende Informationen finden Sie hier.