Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet und unbeschränkt gültiger Aufenthaltstitel.
Eine solche Niederlassungserlaubnis ist zu erteilen, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger:
- seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt
- sein Lebensunterhalt geschert ist
- er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder vergleichbare Leistungen erbracht wurden
- er keinen Ausweisungstatbestand erfüllt
- die Beschäftigung erlaubt ist
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
- über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
- über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt
Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftordnung werden regelmäßig durch die Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs nachgewiesen.
Für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger und für Kinder bei Vollendung des 16. Lebensjahres bestehen Sonderregelungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Hierzu werden Sie in der Ausländerbehörde beraten.
Für den Antrag können Sie das Formular "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" verwenden. In jedem Falle sollten Sie sich mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter rechtzeitig beraten. Denn durch die Ausländerbehörde sind vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, bei denen auch andere Behörden und Einrichtungen eingeschaltet werden müssen.
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Ausländerbehörde
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Telefon: Hier klicken
Telefax: 02181 601-3298
auslaenderbehoerde(at)rhein-kreis-neuss.de
Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr