Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten
Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, die nicht Unionsbürger sind (sogenannte Drittstaater), benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise erhalten sie in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Nationalpass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale mehrsprachige Urkunde handelt).
Nach 5-jährigem ständigem und rechtmäßigem Aufenthalt stellen wir für Unionsbürger auf Antrag eine Daueraufenthaltsbescheinigung und für Familienangehöriger eine Daueraufenthaltskarte aus. Hierfür ist ein Antrag notwendig. Sie können dafür den Antragsvordruck downloaden und benutzen.
Die Daueraufenthaltskarte kann nur ausgestellt werden, wenn Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Die Daueraufenthaltskarte wird - wie die Aufenthaltstitel auch - in der Bundesdruckerei erstellt und ist mit einem Foto und Fingerabdrücken versehen.
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Ausländerbehörde
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Telefon: Hier klicken
Telefax: 02181 601-3298
auslaenderbehoerde(at)rhein-kreis-neuss.de
Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr