Ausländerrecht (Fragen zum)
Haben Sie als Ausländer fragen zu Ihrem Aufenthalt in der Bundesrepublik, so beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Beratungs-, Entscheidungs- und Überwachungsfunktion des Rhein-Kreises Neuss zum Ausländerrecht umfasst u. a. nachfolgende Bereiche:
Einreise
- Verpflichtungserklärung
- Besuchs- und Geschäfstvisa
- andere Visa
Aufenthalt
- Grundvoraussetzungen
- Arbeitsaufenthalt
- Saisonarbeitskräfte (siehe Downloads)
- Familiennachzug
- Ausbildung
- humanitäre Gründe
- unbefristete Aufenthalte
- Passersatz
- Negativmaßnahmen
- sonstige Regelungen
EU-Rechte
- Freizügigkeit
- unselbstständige Erwerbstätigkeit
- selbstständige Erwerbstätigkeit
- Verbleibeberechtigte
- nicht Erwerbstätige
- Familienangehörige
Integration und Integrationskurse
- Berechtigungen
- Verpflichtungen
- Anträge
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Ausländerbehörde
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Telefon: Hier klicken
Telefax: 02181 601-3298
auslaenderbehoerde(at)rhein-kreis-neuss.de
Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr