Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen
Bitte melden Sie sich an Ihrem Wohnort innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an.
Schweizer Staatsangehörige erhalten auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis; eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet und einen Termin vereinbart haben, kommen Sie zur Ausländerbehörde.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind erforderlich:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Nationalpass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppe die jeweils genannten Nachweise:
Sie sind Arbeitnehmer:
- Aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) oder Arbeitsvertrag
Sie sind selbstständig / freiberuflich tätig:
- Gewerbeanmeldung
- bei anmeldefreier Tätigkeit: schriftliche Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit , Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer)
Sie sind nicht erwerbstätig, z.B. Rentner:
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben oder Verpflichtungserklärung Dritter, Rentenbescheid, etc.)
- Krankenversicherungsnachweis
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Ausländerbehörde
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Telefon: Hier klicken
Telefax: 02181 601-3298
auslaenderbehoerde(at)rhein-kreis-neuss.de
Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr