Ausländerbehörde
Info
Hinweis zur Barrierefreiheit
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).
Parken, Öffentliche Verkehrsmittel
Kostenpflichtige Parkplätze direkt vor und hinter dem Gebäude. Mit dem Bus bis Haltestelle "Amtsgericht" (ca. 5 Minuten Fußweg) bzw. "Gymnasium Roentgenstraße" (ca. 10 Minuten Fußweg).
Öffnungszeiten
Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
- montags bis freitags
- 08:00 bis 11:30 Uhr
- donnerstags
- 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Leistungen
Dokumente
- A
- Antragsformular für eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (PDF 70 KB)
- Aufenthaltsgenehmigung: Antrag auf Erteilung (PDF 668 KB)
- O
- Online-Antrag: Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (Externe Seite)
- V
- Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung (Antrag) (PDF 360 KB)