Vollstreckung
Info
Unsere Abteilung spielt eine zentrale Rolle im Finanzmanagement des Kreises, indem sie für den gesamten Zahlungsverkehr und die Überwachung der finanziellen Mittel verantwortlich ist. Durch unsere Arbeit gewährleisten wir einen reibungslosen Ablauf aller finanziellen Transaktionen und tragen maßgeblich zur finanziellen Stabilität und Transparenz des Kreises bei.
Unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Auszahlungen leisten:
- Wir sind dafür zuständig, sämtliche Auszahlungen des Kreises durchzuführen. Dies umfasst unter anderem die Begleichung von Rechnungen, die Auszahlung von Gehältern und die Abwicklung von Fördermitteln.
- Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass alle Zahlungen pünktlich und korrekt erfolgen, um die finanzielle Ordnung und Verlässlichkeit des Kreises zu gewährleisten.
- Einzahlungen überwachen:
- Wir überwachen und verwalten alle Zahlungseingänge des Kreises. Dazu gehört die Kontrolle von Banküberweisungen, Barzahlungen und anderen Zahlungsmitteln.
- Durch eine sorgfältige Überwachung der Einzahlungen stellen wir sicher, dass alle finanziellen Mittel ordnungsgemäß erfasst und gebucht werden.
- Zahlungseingang und Mahnwesen:
- Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Mahnwesen. Wir überwachen offene Forderungen und setzen Mahnverfahren in Gang, um ausstehende Zahlungen zeitnah einzufordern.
- Unser Ziel ist es, durch ein effektives Mahnwesen die Liquidität des Kreises zu sichern und Zahlungsausfälle zu minimieren.
- Vollstreckung:
- Wir sind auch für die Vollstreckung zuständig. Wenn offene Forderungen trotz Mahnungen nicht beglichen werden, leiten wir rechtliche Schritte zur Eintreibung der Gelder ein.
- Die Vollstreckung umfasst Maßnahmen wie die Pfändung von Forderungen und Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz, um die finanziellen Ansprüche des Kreises durchzusetzen.
- Sofern Forderungen aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen nicht in einer Summe geleistet werden können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung von Vollstreckungsschutz zu stellen.
Unser Engagement:
Die Kreiskasse setzt sich mit hoher Fachkompetenz und Engagement dafür ein, die finanziellen Transaktionen des Kreises transparent und effizient zu gestalten. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sowie die internen Abteilungen und tragen durch unsere Arbeit maßgeblich zur finanziellen Stabilität und zum Vertrauen in die Verwaltung bei.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.
Parken, Öffentliche Verkehrsmittel
Kostenpflichtige Parkplätze vor und hinter dem Kreishochhaus sowie an und in der benachbarten Coens Galerie. Mit dem Bus bis Haltestelle "Amtsgericht" (ca. 7 Minuten Fußweg) bzw. "Gymnasium Roentgenstraße" (ca. 3 Minuten Fußweg).
Hinweis zur Arbeitszeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten:
montags bis donnerstags |
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von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr |
freitags |
von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.