Online-Workshop: Staatliche Gewalt und Verfolgung von Frauen im Kontext Iran
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Geschlechtsspezifische Verfolgung ist im deutschen Asylrecht mittlerweile ein anerkannter Fluchtgrund und kann zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Personen oft nicht bzw. rechtzeitig im Asylverfahren identifiziert werden und sie sich stattdessen vielfältigen Hindernissen gegenübersehen, die eine effektive Durchsetzung ihrer Rechte erschwert oder gar verhindert. Die aktuellen Ereignisse im Iran und die massiven staatlichen Verfolgungshandlungen insb. gegen Frauen dort geben Anlass zu prüfen, inwieweit hierdurch asylrechtlicher Schutz insb. gerade auch wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung geboten ist.
In dieser Fortbildung werden die folgenden Aspekte praxisnah und anschaulich durch den Referenten dargestellt:
1. Teil: Geschlechtsspezifische Verfolgung als Schutzgrund im deutschen Asylrecht
2. Teil: Besondere Herausforderungen in der Beratung und Begleitung von Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung
3. Teil: Die aktuelle Verfolgung von Frauen im Iran als geschlechtsspezifische Verfolgung
4. Teil: Austausch zu Einzelfällen aus der Praxis und Ausblick
Referent: Jens Dieckmann, Rechtsanwalt
Die Veranstaltung richtet sich an Ehrenamtliche sowie alle Interessierten. Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Nach der Anmeldung beim familienforum edith stein erhalten Sie die Zugangsdaten für das Zoom-Meeting.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!