Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über den Rhein-Kreis Neuss an den LVR zu richten ist.
Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
Das Fristende für die Antragstellung über den Kreis beim LVR ist der 31. März eines jeden Jahres für das Folgejahr. Ein frühzeitiger Austausch mit dem Rhein-Kreis Neuss wird empfohlen; dort sollten die Anträge spätestens bis Ende Februar digital vorliegen.
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR sind der dortigen Förderrichtlinie, den allgemeinen Nebenbestimmungen und dem digitalen Antragsformular des LVR zu entnehmen.