DIE WELT DES SPORTS
Veranstaltungsinformationen / AGBs
Vertrags-/Zahlungs-/Anmeldebedingungen
für alle Reisen des Kreissportbundes Neuss e.V.
1. Teilnehmerkreis
Jeder kann an den Veranstaltungen des Kreissportbundes Neuss und der Kreissportjugend teilnehmen, wenn für die jeweilige Veranstaltung nach der konkreten Leistungsbeschreibung keine subjektive oder objektive Teilnahmebeschränkung angegeben ist.
2. Anmeldung/Bestätigung
a) Die Anmeldung ist schriftlich auf dem Vordruck des KSB Neuss e.V. vorzunehmen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Erziehungsberechtigten müssen sich durch gesonderte schriftliche Erklärung zur Zahlung des Reisepreises für den Minderjährigen verpflichten.
An die Anmeldung ist der Anmeldende drei Wochen gebunden. Der Teilnahmevertrag ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung innerhalb der vorgenannten Frist vom KSB Neuss e.V. schriftlich bestätigt worden ist.
b) Die Leistungen des KSB Neuss e.V. richten sich nach der der Buchung zugrundliegenden aktuellen Leistungsbeschreibung sowie den dem Teilnehmer überlassenen Reiseunterlagen und diesen Bedingungen.
c) Die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Transfers vor Ort sind, außer bei eigener Anreise im Preis enthalten.
d) Witterungsbedingte Kürzungen des Leistungsumfangs bleiben vorbehalten.
3. Zahlung des Reisepreises
a) Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% fällig.
b) Die Restazhlung darf vom KSB Neuss e.V. nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 6541 k Abs.3 BGB gefordert werden. Sie wird fällig, wie dies im Einzelfall vereinbart wird.
c) Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.b) genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Anmelder/Teilnehmer ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird.
4. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis
a) Bis zum 35. Tag vor Reiseantritt kann der Teilnehmer gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von €15,00 eine Umbuchung vornehmen. Der KSB Neuss e.V. ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem Teilnehmer anheimgestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klausel zu erklären und gegebenenfalls die Neuanmeldung einer anderen Reise vorzunehmen.
b) Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner Dritter in dir Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten sind neben eventuellen zusätzlichen Kosten gemäß Ziffer 1. dieser Bedingungen pauschale Gebühren in Höhe von €26,00 sofort fällig, für diese und den Reisepreis haften der Reiseteilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner.
5. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn vom Vertrag zurücktreten.
Dem Teilnehmer wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KSB Neuss e.V. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers kann der KSB Neuss e.V. Entschädigung nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je Teilnehmer verlangen:
-bis zum 35. Tag vor Beginn 10% des Preises,
-bis zum 35.-22. Tag vor Beginn 20% des Preises,
-bis zum 21.-15. Tag vor Beginn 30% des Preises,
-bis zum 14.-7. Tag vor Beginn 55% des Preises,
-ab dem 6 Tag vor Beginn der Gesamtpreis.
Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschlierten Stornokosten, so kann dieser geltend gemacht werden. Weist der Teilnehmer nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.
6. Rücktritt und Kündigung den KSB Neuss e.V.
a) Der KSB Neuss e.V. kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört so dass seine weitere Teilnahme für den KSB Neuss e.V. und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem KSB Neuss e.V. steht in diesem Falle die Teilnahmegebühr weiter zum soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
b) Bei Nichterreichen der angegeben Mindestteilnehmerzahl ist der KSB Neuss e.V. bis zum 15 Tag vor Antritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die eingezahlte Teilnehmergebühr erhält der Teilnehmer dann in voller Höhe unverzüglich zurück.
7. Versicherungen
Alle Teilnehmer sind während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg zu und von der Veranstaltung für die der Versicherungsschutz besteht, unfall- kranken- und haftpflichtversichert im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid.
8. Haftungsbeschränkungen
a) Die vertragliche Haftung des KSB Neuss e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a 1) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzliche noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder a2) wenn der KSB Neuss e.V. für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist. B) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich der KSB Neuss e.V. gegenüber dem Teilnehmer auf diese Vorschriften berufen. C) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
9 Paß-, Devisen – Gesundheits- und Zollvorschriften
a) Sofern in unseren Reisebeschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Reiseteilnehmer deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden wir den Reiseteilnehmer darüber in Kenntnis setzen.
b) Reiseteilnehmer, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da der KSB Neuss e.V. bedingt sind.
c) Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Reiseteilnehmer bei Änderungen der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung gesondert informiert werden.
d) Bezüglich der Einhaltung von Devisen- und Zollvorschriften wird der KSB Neuss e.V. die Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebene „Allgemeinen Vorschriften“ vor Antritt der Reise informieren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu einen Lasten ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des KSB Neuss e.V. bedingt sind.
10 Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Auftreten von Leistungsstörungen und Verjährung
a)Unterlässt es der Reiseteilnehmer bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem KSB Neuss e.V. anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber den örtlichen Reiseleitern und, sofern diese nicht erreichbar sein sollten, gegenüber dem KSB Neuss e.V. in Grevenbroich erfolgen. Anzeigen gegenüber einzelnen Leistungsträgern genügen nicht. Die Reiseleiter des KSB Neuss e.V. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen den KSB Neuss e.V. anzuerkennen.
b) Dem Reiseteilnehmer steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn er dem KSB Neuss e.V. fristlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom KSB Neuss e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
c) Ansprüche nach § 651 c))-f) des BGB sowie die sonstigen vertraglichen Ansprüche nach auf der Basis zwischen den Parteien geschlossenen Reisevertrages hat der Reiseteilnehmer innerhalb des Monats nach der vertraglich vorgesehen Beendigung der Reise gegen über dem KREISSPORTBUND NEUSS e.V. Lindenstr. 16, 41516 GREVENBROICH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
d) Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden gemäß 10 c) verjähren in schs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Reiseteilnehmer nach dem vertaglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Reiseteilnehmer nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der KSB Neuss e.V. die Ansprüche geprüft und zurückgewiesen hat.
11 Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
12 Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des KSB Neuss e.V. in 41515 Grevenbroich.
13 Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des KSB Neuss e.V. eingesetzt werde.


