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Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Ist erkennbar, dass mit Einzelmaßnahmen kein ausreichendes Behandlungsergebnis erreicht wird, kann eine EAP verordnet werden. Eine EAP ist verordnungsfähig für Privatpatienten und Patienten der Berufsgenossenschaft. Die Therapiedauer beträgt 120 Minuten.

Privatpatienten
Ein Privatrezept mit der Anzahl der erforderlichen Therapieeinheiten ist ausreichend. In der Regel werden bis zu 20 Einheiten übernommen. Bitte klären Sie dies vorab bei Ihrer Kasse.

BG-Patienten
Ihr D/H Arzt verordnet die EAP auf einem speziellen Vordruck. Diese Verordnung reichen Sie zur Genehmigung bei Ihrer Berufsgenossenschaft ein. Um einen schnellen Behandlungsbeginn zu ermöglichen, melden Sie sich bitte bereits dann bei uns zwecks Terminvereinbarung. Nach erfolgter Genehmigung kann die Therapie begonnen werden.







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