Die Behandlung von pflichtversicherten Patienten ist nur mit einem vom Facharzt ausgestellten Überweisungsschein möglich. Die Ermächtigung zur kassenärztlichen Behandlung umfasst folgendes:
- konsiliarische Beratung eines Arztes in der Behandlung unter Würdigung der ambulant erhobenen und mitgeteilten Befunde auf der Überweisung durch Chirurgen, Orthopäden und Neurologen,
- vor- und nachstationäre Behandlung der aufzunehmenden oder stationär behandelten Patienten,
- Behandlung von Fußdeformitäten und Hüftdysplasien bei Kindern sowie
- ambulante Operationen.