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Hinweis zur Behandlung pflichtversicherter Patienten

Die Behandlung von pflichtversicherten Patienten ist nur mit einem vom Facharzt ausgestellten Überweisungsschein möglich. Die Ermächtigung zur kassenärztlichen Behandlung umfasst folgendes:

  • konsiliarische Beratung eines Arztes in der Behandlung unter Würdigung der ambulant erhobenen und mitgeteilten Befunde auf der Überweisung durch Chirurgen, Orthopäden und Neurologen,
  • vor- und nachstationäre Behandlung der aufzunehmenden oder stationär behandelten Patienten,
  • Behandlung von Fußdeformitäten und Hüftdysplasien bei Kindern sowie
  • ambulante Operationen.







Weitere Informationen:

© 2008-2012 Kreiskrankenhaus Dormagen, Letzte Aktualisierung: 21.03.2009


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