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Begleitperson

Die Unterbringung einer Begleitperson ist in Abhängigkeit von der Bettenbelegung möglich. Ist kein Attest des behandelnden Arztes auf medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson vorhanden, müssen die Kosten von 45 € pro Tag in der Regel selbst getragen werden.

Fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Darin enthalten sind Unterkunft und Verpflegung.

Zahlen müssen Sie diesen Betrag an der Kasse der Patientenaufnahme.







Weitere Informationen:

© 2008-2012 Kreiskrankenhaus Dormagen, Letzte Aktualisierung: 02.12.2008


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