Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Jüchen und dem Rhein-Kreis Neuss über befristete Übertragung der Aufgaben nach dem Wohnraumförderungsgesetz und Wohnungsbindungsgesetz von der Gemeinde Jüchen auf den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 17./27.07.2018 mit der Gemeinde Jüchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die befristete Übertragung der Aufgaben nach dem Wohnraumförderungsgesetz und Wohnungsbindungsgesetz von der Gemeinde Jüchen auf den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 23.08.2018 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 46 vom 15.11.2018.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 22.11.2018
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 26.11.2018 00:00 Uhr