Fischerprüfung
Fischerprüfung
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2019 am 12. März 2019, 09. Juli 2019 und 05. November 2019 stattfinden. Wenn es die Anzahl der zugelassenen Bewerber erfordern sollte, erfolgen auch am 11. März 2019, 08. Juli 2019 und 04. November 2019 Prüfungen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 07. Januar 2019
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung -
Im Auftrag
gez.
Klein
Ltd. Kreisverwaltungsdirektor
Veröffentlicht am: 07.01.2019 11:45 Uhr