Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist nur mit einem persönlichen Termin möglich. Vereinbaren Sie bitte hier Ihren Termin: Online-Terminvereinbarung Sofern die Personalsituation es zulässt, werden zu den Standardterminen tagesaktuell jeden Vormittag zwischen 8 und 8.30 Uhr weitere Termine eingestellt.
Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern
Antikorruption
Apothekenaufsicht
Artenschutz (exotische, also nicht heimische Arten)
Artenschutz (heimische Arten)
Asylrecht
Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
Ausbildungsförderung / BaFöG
Ausbildungsplätze
Ausfuhrkennzeichen
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Halteverbots, Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts)
Ausnahmen von der StVZO
Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Autowrackbeseitigung
Batterien und Akkus entsorgen
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Bauunterhaltung (kreiseigene Gebäude)
Bebauungspläne
Begabungen bei Schülerinnen und Schülern
Begleitendes Fahren ab 17
Behindertenfahrdienst
Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Beistandschaft
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
Beratung des Schulpsychologischen Dienstes
Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Beratung über Hilfe im Alter
Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Ein biometrisches Passbild erfüllt bestimmte Anforderungen, die zur erleichterten Gesichtserkennung beitragen (etwa neutraler Gesichtsausdruck und eine frontale Aufnahme). Auf der Internetseite der Bundesdruckerei finden Sie hierzu detaillierte Informationen.
Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
Bei gewerblicher Nutzung der Führerscheinklasse wird eine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt. Bei Besitzstand der alten Klasse 3 (C1, C1E und CE70) ist der Nachweis erst ab September 2016 zu erbringen.