Kreisbrandmeister
Sicherheit |
Der Landrat führt Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen. Zur Unterstützung des Landrates ernennt der Kreistag einen Kreisbrandmeister. Dieser kann die Leitung eines Einsatzes übernehmen und erfüllt im Wesentlichen folgende Funktionen:
- Unterstützung des Landrates bei der Aufsicht über die Feuerwehren.
- Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen.
- Betrieb und Unterhaltung der Kreisleitstelle sowie gemeinsamer Feuerwehreinrichtungen (beispielsweise der Atemschutzübungsstrecke).
- Bereitstellung von Sonderfahrzeugen, die kreisweit zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise des Einsatzleitwagens).
- Bearbeitung von Anträgen auf Bezuschussung von Bau-, Beschaffungs- oder sonstigen Maßnahmen.
Kreisbrandmeister ist Norbert Lange. Er wird vertreten durch Stefan J. Meuter (Freiwillige Feuerwehr Neuss) und Heinz-Dieter Abels (Freiwillige Feuerwehr Jüchen).