Jagdschein beantragen und verlängern
Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen untere Jagdbehörde ausgestellt.
Die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines kann bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss per persönlicher Vorsprache mit allen Unterlagen – Jagdscheinheft, gültige Versicherungsbestätigung, Personalausweis und ausgefülltem Antrag bzw. bei Neuausstellung zusätzlich Prüfungszeugnis, eventuellen Nachweis über die „kundige Person“ und Lichtbild – beantragt werden. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Jagdscheinheft noch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zulässt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist zusätzlich ein Passbild neueren Datums erforderlich.
Einen Termin können Sie online unter dem untenstehenden Link vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Die Dienststelle befindet sich in Grevenbroich, Auf der Schanze 4 (Verwaltungsneubau) im 2. Obergeschoß, Raum 2.31.
Bei einer Erstausstellung (Ablegung der Jägerprüfung außerhalb des Rhein-Kreis Neuss), einer Verlängerung eines abgelaufenen Jagdscheines und bei der Verlängerung eines gültigen sowie abgelaufenen Jagdscheines einer anderen Behörde, muss vor Ausstellung des Jagdscheines eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden. Hier wird das Antragformular vorab per Mail benötigt. Nach der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird dann ein Termin vereinbart.
Gültigkeitsdauer
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagdschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Behörde (ohne Versicherungsbestätigung kann der Jagdschein nicht ausgestellt werden)
- Jagdschein (bei Verlängerung)
- Prüfungszeugnis und Lichtbild (bei Neuausstellung)
Diese Kosten entstehen bei uns
Folgende Gebühren sind gemäß den landesrechtlichen Vorschriften seit dem 24.07.2009 zu erheben:
- Jagdschein
- Tagesjagdschein: 15,00 Euro
- Ein-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 65,00 Euro
- Jugendjagdschein (für Jugendliche vom 16. bis 18. Lebensjahr)
- Ein-Jahresjagdschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Jahresfalknerscheine
- Ein-Jahresfalknerschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresfalknerschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresfalknerschein: 35,00 Euro
- Falkner-Jagdschein und Jahresjagdschein zusammen
- Ein-Jahresjagd- oder Falknerschein: 55,00 Euro
- Zwei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 80,00 Euro
- Drei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 100,00 Euro