Apothekenaufsicht
Die Apothekenaufsicht überwacht die gesetzeskonforme Arbeitsweise der Apotheken im Rhein-Kreis Neuss.
Aufgaben im Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelwesen
- Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken
- Genehmigung von Krankenhaus- und Heimversorgungsverträgen
- Überwachung aller Apotheken und sonstigen Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen
- Überwachung von Arzneimittelbeständen in Krankenhäusern, in Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenpflege, in Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen
- Überwachung von Arzneimittelimporten
- Produktkontrolle der Arzneimittel, einschließlich Probenahme und Beurteilung von Grenzprodukten
- Überwachung von Arzneimittelsammlungen für humanitäre Zwecke
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs inklusive der Substitutionsbehandlung
- Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)
Aufgaben im Gefahrstoffwesen
- Erteilung von Erlaubnissen zum Handel mit giftigen Stoffen und Zubereitung
- Überwachung aller Betriebe und Einrichtungen, die Gefahrstoffe im Einzelhandel in den Verkehr bringen
- Produktkontrolle von Gefahrstoffen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, REACH-Verordnung, Chemikalienverbots-Verordnung