Zahnärztliche Reihenuntersuchung
Unter diesen Untersuchungen versteht man die zahnärztlichen Untersuchungen in Kindergärten und Schulen. Sie dienen der Früherkennung und Prävention von Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Untersucht und dokumentiert werden hierbei
- Erkrankungen der Zahnhartsubstanz (Karies)
- Erkrankungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut
- Kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit
- Mundhygiene
Je nach Altersgruppe wird die Untersuchung kombiniert mit einem lockeren spielerischen Element der Gruppenprophylaxe. Wir geben uns hierbei große Mühe für die Kinder eine möglichst vertrauensvolle und angenehme Atmosphäre zu schaffen.
Bei Behandlungsbedarf erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern durch ein Informationsblatt, auf welchem die Art der benötigten Behandlung bei der Hauszahnärztin oder beim Hauszahnarzt empfohlen wird.
Die Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Untersuchung ist für die Kinder kostenfrei. Sie ist Teil der „Gruppenprophylaxe“ nach §21 Sozialgesetzbuch V. Hiernach sollen alle Kinder mindestens bis zum 12. Lebensjahr einmal jährlich in der Kita oder Schule zahnärztlich untersucht werden, bei Bedarf auch bis zum 16. Lebensjahr.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen untersuchen zu lassen.