Schuleingangsuntersuchung
In Nordrhein-Westfalen ist die Schuleingangsuntersuchung eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die von Schulärzten des Öffentlichen Gesundheitswesens durchgeführt werden muss. Die Eltern bringen zu dieser Untersuchung das Vorsorgeheft und den Impfausweis ihres Kindes mit. Alle Kinder, die bis einschließlich 30. September ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig.
Ziel dieser Untersuchung ist es, Frühzeichen und Warnhinweis auf schul- und lernrelevante Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung festzustellen und Fördermöglichkeiten für Eltern und Schule aufzuzeigen. Die Grundfähigkeiten werden in den Bereichen Beweglichkeit/Geschicklichkeit, Sehen/visuelle Wahrnehmung, Hören/auditive Wahrnehmung, Sprach-/Sprechentwicklung und sozio-emotionale Fähigkeiten überprüft.
Für entwicklungsverzögerte oder behinderte Kinder werden den Eltern Möglichkeiten der Hilfe, gezielter Förderung, der Schulart und gegebenenfalls der Integration in die Regelschule aufgezeigt. Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern und der zuständigen Grundschule mitgeteilt.
Die Schuleingangsuntersuchungen beginnen Ende Oktober eines jeden Jahres und enden mit Beginn der darauffolgenden Sommerferien.
Telefonische Anfragen zur Schuleingangsuntersuchung im Rhein-Kreis Neuss beantworten Ihnen gerne vormittags die Mitarbeiterinnen des Kinder-/Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes:
- Neuss / Dormagen: Telefon 02131 928-5378
- Kaarst oder Korschenbroich: Telefon 02131 928-5393
- Meerbusch: Telefon 02131 928-5305
- Grevenbroich / Jüchen Telefon 02181 601-5306
- Rommerskirchen: Telefon 02131 928-5367
Schriftliche Anfragen können Sie gerne an kjgd(at)rhein-kreis-neuss.de richten.
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter:
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
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