Wo die Umwelt intakt ist, da lässt man sich gerne nieder. Denn für das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität ist eine intakte Umwelt enorm wichtig. Umweltschutz muss daher mit Blick auf die nachfolgenden Generationen nachhaltig betrieben werden.
zum ArtikelWer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss nach dem Landschaftsgesetz NRW und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz zwei gut sichtbar am Pferd angebrachte Reitkennzeichen führen.
zum ArtikelFür Bürger und Gewerbetreibende aus dem Rhein-Kreis Neuss besteht die Möglichkeit, Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an den Kleinanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen abzugeben, falls die Haus- und Sperrmüllsammlung nicht ausreicht.
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Nicht immer können durch die Müllabfuhr mit ihrem festen System von Mülltonnen und Abholzeiten oder durch den Sperrmüll alle Abfälle erfasst werden. Deshalb besteht für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit, auch selbst Abfälle an den Privatanlieferstationen in Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen anliefern zu können.
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Eine Auskunft aus dem Altlasten-Kataster bietet in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor dem Grundstückskauf wichtige Informationen und schützt vor unvorhersehbaren Kosten.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Allen Bergschadensbetroffenen bietet die Anrufstelle Bergschaden Braunkohle NRW sachgerechte und kostenfreie Unterstützung bei Bergschadensfällen an ihrem Eigentum.
Kontakt: Tel. 0221 147-2500
Fax: 0221147-4275
E-Mail: anrufungsstelle-bergschaden@brk.nrw.de
Der Kreisforstbetrieb kann fertiges Brennholz nicht anbieten. Interessenten haben jedoch die Möglichkeit, ihr Brennholz in den kreiseigenen Wäldern selber zu schlagen.
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