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Umwelt

Hochwasserschutz

Hochwasser sind natürliche Ereignisse im Jahreszeitenverlauf eines oberirdischen Gewässers. Die durch Überschwemmung auftretenden Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum sind aber stetig gewachsen: den Gewässern wurden ihre natürlichen Ausbreitungsflächen genommen, Ortschaften rückten an sie heran und immer häufiger beobachten wir extreme Wetterlagen, die zu rasch auftretenden und sehr hohen Wasserständen führen. Infolge des weltweiten Klimawandels werden Hochwasser zudem eher zunehmen.

Allgemeine Sorgfaltspflicht für Jeden

Einen absoluten Schutz vor Hochwassergefahren kann es leider nicht geben. Daher ist auch jeder Einzelne gefordert. Ob Eigentümer oder Gewässeranlieger - jeder, der durch Hochwasser betroffen sein kann, hat eine Sorgfaltspflicht und deshalb geeignete und zumutbare Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen sowie zur Schadensminderung zu treffen. Hierunter ist auch der Abschluss von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschäden zu verstehen. Die Nutzung von Grundstücken ist möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte anzupassen.

Verhaltenstipps zur Selbsthilfe vor Hochwassergefahren gibt auch das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss - zuständig für die Gefahrenabwehr im Ausmaß von Großschadensereignissen - siehe Link-Box.

Risikomanagement in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt seit Jahren auf einen vorbeugenden Schutz – in Form von technischem Hochwasserschutz (Gewässerausbau, Deiche, etc.), natürlichem Wasserrückhalt (in Gewässer und Aue) und weiterer Vorsorge bei Flächenbewirtschaftung, Bau, Verhalten, Risiko, etc. Neben der Kartierung von Risiken kommt auch der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Bedeutung zu. Hier greift auch das von der Europäischen Union für ihre Mitgliedsländer bis Ende 2015 verbindlich vorgeschriebene Hochwasserrisiko- Management:

  • Bestimmung von Hochwasserrisikogebieten  - bis Ende 2011 
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten - bis 2013
  • Erarbeitung von Maßnahmen in Hochwasserrisiko-Managementplänen - bis 2015.

Maßstab bei der Bewertung sind die potenziellen Risiken für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft. Die Risiken sollen nachhaltig minimiert werden.

Ansprechpartner für den Prozess des Hochwasserrisiko-Managements sind das Landesumweltministerium und die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln. Sie koordinieren auch die Mitwirkung verschiedener Bereiche aus Wasserwirtschaft, Raum- und Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung sowie Katastrophenschutz. Aktuelles, weitergehende Informationen und Broschüren sind den Internetseiten entnehmbar - siehe Link-Box.

Überschwemmungsgebiete in NRW

Daneben werden in NRW seit Jahrzehnten Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ziel ist es, eine nicht hochwasserangepasste Bebauung von hochwassergefährdeten Flächen und den Verlust von Retentionsräumen auf rechtlich gesicherter Basis zu verhindern. Damit einher gehen besondere Schutzvorschriften im Wasserrecht sowie Handlungs- und Bauverbote. Nähere Ausführungen auch in Bezug auf die Gewässer im Rhein-Kreis Neuss erhalten Sie unter dem Stichwort „Überschwemmungsgebiete“ in der Rubrik Bürgerservice, Verwaltung von A-Z - siehe Link-Box.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Andreas Jentzsch
Untere Wasserbehörde
02181 601-6810 (Telefon)
02181 601-6899 (Telefax)
andreas.jentzsch@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.63

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 13.07.2011


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