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Umwelt

Batterieentsorgung

Die Kleinanlieferstationen und das Schadstoffmobil nehmen keine Starterbatterien (beispielsweise Autobatterien) mehr an. Jedes Geschäft, das Batterien verkauft, muss auch Batterien gleicher Art kostenlos zurücknehmen (Autobatterien können also beispielsweise nicht im Uhrengeschäft zurückgegeben werden). Dabei spielt es keine Rolle ob diese dort gekauft wurden. Auch Starterbatterien können beispielsweise an Tankstellen zurückgegeben werden.

Für Starterbatterien gibt es eine Pfandregelung: Wer eine solche kauft, ohne gleichzeitig eine alte Batterie zurückzugeben, muss - zusätzlich zum Kaufpreis - ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro entrichten. Dabei wird eine Pfandmarke oder eine Rechnung, auf der das Pfand ausgewiesen ist, ausgehändigt. Das Pfand wird wieder erstattet, wenn in dieser Verkaufsstelle eine alte Starterbatterie (wie etwa die anschließend zu Hause ausgewechselte alte Batterie) gegen Vorlage der Pfandmarke oder Rechnung abgegeben wird.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 14.07.2010


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