Neben den allgemein üblichen Unterlagen, die zum Erwerb eines jeden Führerscheines erforderlich sind, wie Antrag, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtest und Lichtbild, werden 2 Beiblätter zum Antrag benötigt. Auf dem ersten Beiblatt müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme an dem Modellversuch erklären. Auf dem 2. Beiblatt müssen die Begleitpersonen beschrieben werden. Beide Beiblätter sind normalerweise bei den Fahrschulen vorhanden.
Nach obenNein das reicht nicht aus. Sollte Ihrer Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden sein, wird sicher ein entsprechendes Urteil oder eine Bestätigung durch das Jugendamt vorgelegt werden können. Nur wenn dies vorgelegt wird, reicht das alleinige Einverständnis ihrer Mutter aus.
Nach obenNein das geht leider nicht. Nach dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" ist nur die Erteilung der Klassen B und BE möglich. Die Klasse A beschränkt darf erst mit dem Mindestalter 18 erteilt werden. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die dem Antrag für die Klasse B beigefügten Unterlagen können möglicherweise bei dem Erweiterungsantrag auf Klasse A-b verwertet werden, wenn der Zeitraum zwischen beiden Anträgen nicht mehr als 6 Monate beträgt.
Nach obenGrundsätzlich ist das möglich. Allerdings müssen Ihre Erziehungsberechtigten sich damit schriftlich einverstanden erklären. Am einfachsten ist das mit dem Vordruck möglich, den Sie bei Antragstellung bereits eingereicht haben. Den Vordruck finden Sie hier.
Nach obenAb Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.