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Straßenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Lastkraftwagen

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische "Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" vor. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)“ vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.

Ausnahmen

Die besondere Qualifizierung durch eine zusätzliche Prüfung ist nur dann erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE nach dem 09. September 2008 (Personenverkehr) bzw. C, C1, CE oder C1E nach dem 09.September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben wird. Wer eine Fahrerlaubnis des „D“- oder „C“-Klasse-Bereichs vor diesen Stichtagen erworben hat braucht keine Prüfung abzulegen. Allerdings ist demnächst die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.11.2011


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