17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gemeinsam mit dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B und ggf. zusätzlich Klasse BE gestellt werden.
Das Fahren vor dem 18. Geburtstag ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft:
Nach bestandener Fahrprüfung wird durch den Prüfer die Prüfbescheinigung (Fahrberechtigung B 17) ausgehändigt. Diese ist auch noch drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie gilt dann ohne Begleitperson für 3 Monate als Fahrberechtigung. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein ausgetauscht werden.
43,40 Euro sowie 5,10 Euro pro Begleitperson und 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung
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Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.