Das Kreissozialamt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 30 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Siegfried Henkel geleitet.
Die Wahrnehmung der Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden; hier werden Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle damit verbundenen zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der Widersprüche und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen in der Verantwortung des Kreissozialamtes.
Hilfen, die unmittelbar vom Kreissozialamt bearbeitet werden, sind insbesondere die Leistungen, die bei einer Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung erforderlich werden sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ausgenommen Stadt Neuss).
Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der Umsetzung des SGB II in der ARGE Rhein-Kreis Neuss beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in über 14.000 Bedarfsgemeinschaften Mittel für die Unterkunfts- und Heizungskosten bereitgestellt. Das Kreissozialamt rechnet diese Leistungen mit der Bundesagentur ab und nimmt als Schnittstelle zur ARGE koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.
Mitarbeiter des Kreissozialamtes sind für Schwerbehinderte tätig - bei Kündigungsschutzverfahren, beim Behindertenfahrdienst und bei der Verwaltung der Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Seit dem 01. Januar 2008 ist das Kreissozialamt mit der Auflösung der Versorgungsämter – ortsnah und kompetent - auch für weitere Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. So ist das Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung), die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises jetzt Aufgabe des Kreises.
Weitere Aufgabenbereiche des Kreissozialamtes sind die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG), die Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms.
Im Rahmen der Heimaufsicht überwacht das Kreissozialamt alle stationären Einrichtungen, darunter über 35 Altenpflegeheime mit weit über 3000 Plätzen. Zur Qualifizierung und Information in der Altenhilfe werden für das Pflegepersonals Seminare angeboten. Über die Arbeit der Heimaufsicht wird regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages berichtet.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise finanziell gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Integration von Zuwanderern und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der Sozialplanung und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale Seniorenpolitik ermöglichen.
Dem Kreissozialamt sind zudem das landesweit zuständige Ausgleichsamt (Lastenausgleich für Vertriebene und Übersiedler, Rückforderungen) sowie das Büro für europäische Partnerschaften, hauptsächlich zuständig für Partnerschaftsprojekte mit dem polnischen Kreis Mikolów, angegliedert.
Für Ihre Fragen steht das Sozialamt gerne zur Verfügung.