Das Kreissozialamt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 30 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Siegfried Henkel geleitet.
zum ArtikelDie Altenpflegeheime dienen der Unterbringung, Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen. Die Bewohnerinnen und Bewohner bilden in den Altenpflegeheimen ihren Lebensmittelpunkt und leben hier in einer Gemeinschaft.
zum ArtikelDas Heimgesetz enthält Rahmenbedingungen für Altenpflegeheime, Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, stationäre Hospize und Heime für Menschen mit Behinderung. Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überwachen.
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Seit dem 1. Januar 2008 ist Ihre Kreisverwaltung für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. Bei uns erhalten Sie seitdem zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis.
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Die ARGE Rhein-Kreis Neuss betreut seit dem 1. Juli 2005 die Empfängerinnen und Empfänger der Sozialleistung Arbeitslosengeld II im Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss und die Agentur für Arbeit Mönchengladbach sind die Träger der ARGE Rhein-Kreis Neuss.
Hier können Sie den Behindertenratgeber kostenfrei anfordern oder direkt herunterladen.
Das Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Kreissozialamtes ist zuständig für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im schulischen Bereich.
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