Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihren Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen.
zum ArtikelDie Altenpflegeheime dienen der Unterbringung, Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen. Die Bewohnerinnen und Bewohner bilden in den Altenpflegeheimen ihren Lebensmittelpunkt und leben hier in einer Gemeinschaft.
zum ArtikelDas Heimgesetz enthält Rahmenbedingungen für Altenpflegeheime, Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, stationäre Hospize und Heime für Menschen mit Behinderung. Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überwachen.
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Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen, etwa besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung.
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Die ARGE Rhein-Kreis Neuss hat seit dem 1. Juli 2005 die Empfängerinnen und Empfänger der Sozialleistung Arbeitslosengeld II im Rhein-Kreis Neuss betreut.
Ab dem 01.01.2011 führt die Behörde nun die Bezeichnung " Jobcenter Rhein-Kreis Neuss". Hintergrund ist eine entsprechende Gesetzesänderung.
Träger dieser Behörde bleiben weiterhin der Rhein-Kreis Neuss und die Agentur für Arbeit . Für die Leistungsempfänger ändert sich hierdurch nichts.
Hier können Sie den Behindertenratgeber kostenfrei anfordern oder direkt herunterladen.
Das Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Kreissozialamtes ist zuständig für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im schulischen Bereich.
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