Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
zum ArtikelAb dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu Beginn eines Schulhalbjahres.
zum ArtikelAb dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch eine Lernförderung, die die bereits vorhandenden schulische Angebote ergänzt ("außerschulische Lernförderung").
zum ArtikelAb dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
zum ArtikelAb 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung.
zum ArtikelAb 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten.
zum ArtikelHier finden Sie die am 10 häufigst gestellten Fragen zum Thema Bildungs- und Leistungspaket.
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