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Sicherheit

Rettungsdienst

Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen und die Transportfähigkeit herzustellen sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen. Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstigen Umständen entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

Weiterhin ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung zu befördern (qualifizierter Krankentransport).

Patienten, die während des Transports nicht der technischen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens oder der fachgerechten Betreuung bedürfen (nicht-qualifizierter Krankentransport), sind nicht vom Rettungsdienst sondern von den darauf spezialisierten Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen zu transportieren.

Rechtsgrundlage

In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst auf der Grundlage des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG) organisiert. In § 6 dieses Gesetzes werden die Kreise und kreisfreien Städten verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit

  • Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des

  • Krankentransportes

sicherzustellen (Träger des Rettungsdienstes).

Träger von Rettungswachen sind neben den Kreisen und kreisfreien Städten auch die großen kreisangehörigen Städte und ggf. auch die mittleren kreisangehörigen Städte.

Der Betrieb von Rettungswachen kann letztlich nach § 13 RettG auf Dritte, z. B. die freiwilligen Hilfsorganisationen, übertragen werden.

Die bedarfsgerechte Organisation des Rettungsdienstes stellt der Bedarfsplan sicher, der nach § 12 aufzustellen und kontinuierlich fortzuschreiben ist.

Struktur

Für den „Regelrettungsdienst“ sieht der Bedarfsplan drei Rettungswachen in Neuss, zwei Wachen in Dormagen sowie jeweils eine Wache in Grevenbroich, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen vor, die zusammen das gesamte Kreisgebiet abdecken.

Darüber hinaus werden Notärzte von zwei Standorten in Neuss sowie jeweils einem Standort in Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch zum Einsatzort gebracht, ferner besteht eine Versorgungsvereinbarung mit der Stadt Mönchengladbach.

Zur Sicherstellung der Luftrettung ist der Rhein-Kreis Neuss an den Trägergemeinschaften der Rettungshubschrauber Christoph 3 (Köln) und Christoph 9 (Duisburg) beteiligt.

Die Kreisleitstelle in Neuss nimmt Notrufe entgegen, führt die Alarmierung durch und koordiniert und leitet die rettungsdienstlichen Einsätze.

Der Rhein-Kreis Neuss als Träger des Rettungsdienstes ist zugleich Träger von drei Rettungswachen, die vom Deutschen Roten Kreuz (Grevenbroich), der Johanniter-Unfall-Hilfe (Meerbusch) und dem Malteser Hilfsdienst (Jüchen) betrieben werden.

Die Stadt Neuss als Trägerin von drei Rettungswachen lässt diese durch das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst betreiben.

Die Stadt Dormagen ist Trägerin von zwei Rettungswachen und betreibt diese mit ihrer Feuerwehr selbst.

Erweiterung der rettungsdienstlichen Vorhaltung

Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch bei einem Massenanfall von Verletzten das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen. Der Träger des Rettungsdienstes trifft Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden hat der Landrat nachfolgende Gruppen als Institutionen des Rettungsdienstes gebildet:

Gruppe „Leitender Notarzt“

Die Gruppe „Leitender Notarzt“ (LNA) besteht aus Ärzten, die die freiwillige Verpflichtung gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss eingegangen sind, in nachfolgenden Aufgabenbereichen tätig zu werden:

  • Präventive Funktion: Beratung in medizinischen Belangen vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes

  • Situativer Einsatz: Notfallmedizinische Leitung der Einsätze bei einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen, Leitung, Überwachung und Koordinierung aller rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen

Gruppe „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“

Die Gruppe „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“ (OrgL) besteht aus Mitgliedern der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst sowie der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dormagen. Es handelt sich um in der Notfallrettung erfahrene Mitarbeiter der Organisationen, die die Funktion aufgrund freiwilliger Verpflichtung gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss übernommen haben.

Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst hat primär die Aufgabe, die Führungsorganisation bei einem Massenanfall von Verletzten zu verstärken.

Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst

Bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) ist der Rettungsdienst zu verstärken. Es ist sicherzustellen, dass geeignete Einsatzkräfte schnell alarmiert und in den Einsatz gebracht werden, um so schnell wie möglich die individualmedizinische Versorgung der Verletzten sicher zu stellen. Für den Bereich des Rhein-Kreises Neuss werden derzeit vier Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst (SEG Rett) im Bereich der Hilfsorganisationen vorgehalten.

Schnelleinsatzgruppe Behandlungsplatz

Bei einem Massenanfall von Verletzten, bei dem mit den personellen und sachlichen Ressourcen des Regelrettungsdienstes und der Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst die individual-medizinische Versorgung der Verletzten in einer angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann, kommt die aus ehrenamtlichen Helfern der im Kreisgebiet tätigen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks zusammengestellte Komponente „Schnelleinsatzgruppe Behandlungsplatz“ (SEG BHP)zum Tragen. Sie hat die Aufgabe, einen Behandlungsplatz für bis zu 50 Patienten aufzubauen und zu betreiben.

Schnelleinsatzgruppe Betreuungsplatz

Bei einer Vielzahl von Schadenereignissen ergibt sich die Notwendigkeit, eine Betreuung von Personen, die keiner unmittelbaren medizinischen Versorgung bedürfen, zu gewährleisten. Um auch für eine größere Zahl von Betroffenen neben dem Schutz vor der Witterung auch Verpflegung, psychosoziale Unterstützung und in geringem Umfang medizinische Versorgung sicherstellen zu können, hält der Rhein-Kreis Neuss auf Basis des Konzeptes Betreuungsplatz 500 des Landes Nordrhein-Westfalen eine Schnelleinsatzgruppe Betreuungsplatz (SEG BTP) vor. Deren Aufgabe ist es, während oder unmittelbar nach einem Schadensereignis bis zu 500 Betroffene über einen Zeitraum von 24 Stunden zu betreuen. Darüber hinaus versuchen die ehrenamtlichen Helfer, den Informationsbedarf der Betreuten zu decken. Dazu zählt auch die Registrierung aller Personen, damit Angehörige, die sich aus den Augen verloren haben, wieder zusammengeführt werden könne (s. hierzu auch den Artikel Krisenhotline).

Das Personal in einer Sollstärke von 86 Helfern wird von den Hilfsorganisationen DRK, JUH, dem THW sowie Kräften der Notfallseelsorge gestellt.

 

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.04.2010


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