Die Rechtsgrundlage für den Feuerschutz des Kreises sowie der Städte und Gemeinden stellt das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) dar. Das FSHG weist dem Kreis eine Fülle von Aufgaben zu:
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Gefahrenabwehr
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Gefahrenabwehr
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Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.