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Familie, Jugend

Kindertagespflege

Tagespflege

Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreuen je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt, kann aber auch im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen angeboten werden.

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis des Jugendamtes. Eine pädagogische Ausbildung oder ein Tagesmütterkurs sind Voraussetzung für die Tätigkeit.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Kindertagespflege erhalten Sie Informationen im Jugendamt. Sollten Sie Interesse haben, so können Sie unter den angegebenen Kontaktpersonen eine aufschlussreiche Informationsbroschüre zum Thema Kindertagespflege erhalten.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 01.02.2012


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