Ab dem 01.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Hausbesitzer von Gebäuden mit großen Warmwassersystemen (Großanlagen) müssen ihre Anlagen dem Gesundheitsamt anzeigen und ihr Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.
Vermieter von Wohngebäuden und von gewerblichen Objekten müssen ab dem 01.11.2011 den Bestand ihrer Warmwasseranlage dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen, wenn es sich um eine "Großanlage" nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt, d.h. der zentrale Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter und/oder die Rohrleitung vom zentralen Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle mehr als drei Liter Volumen fasst. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
Einmal jährlich ist das Warmwasser an mindesten drei Probestellen (Vorlauf/Rücklauf/weitest entfernte Dusche/ bei Großgebäuden am Ende jedes Steigstranges) durch ein zugelassenes Trinkwasserlabor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Wird der in der Trinkwasserverordnung festgelegte "technische Maßnahmenwert" von 100 Legionellen/100ml erreicht oder überschritten, muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden, bei Unterschreitung innerhalb von zwei Wochen. Das Gesundheitsamt kann dann den Betreiber anweisen, spätestens innerhalb von 30 Tagen eine Überprüfung vorzunehmen und auf der Basis der Ergebnisse Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren und zur Sanierung der Anlage anordnen.
Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung - die Legionellose oder auch eine grippeähnliche Erkrankung - das Pontiac-Fieber auslösen können. Sie können sich unter ungünstigen Voraussetzungen in Warmwassersystemen vermehren. Menschen können sich infizieren, wenn sich kleine Wassertröpfchen bilden, die z.B. beim Duschen inhaliert werden. Jährlich erkranken schätzungsweise 30.000 Menschen an der Legionellose, und etwa 50 bis 100 mal mehr an Pontiac-Fieber. Etwa 400 bis 600 Menschen sterben jährlich an der Legionellose.
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