Mitführen von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
Für den Fall, dass Ihnen Ihr Arzt Betäubungsmittel (BtM) verschrieben hat, auf die Sie während einer Reise ins Ausland nicht verzichten können, dürfen Sie diese in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf mitführen.
Jedoch sind hierbei folgende Regelungen zu beachten:
Reisen in Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (außer Deutschland zur Zeit Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) dürfen Sie Ihre BtM mitführen, nachdem Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine spezielle Bescheinigung nach amtlichem Formblatt ausgestellt hat.
Diese Bescheinigung ist von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen.
Reisen in andere Länder
Reisen Sie in andere Länder, sollten Sie von Ihrem Arzt eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache erbitten, die u. a. Angaben über die Einzel- und Tagesdosis sowie die für die Dauer der Reise mitgeführte Gesamtmenge der BtM enthält. Auch diese Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.
Zuvor sollten Sie jedoch bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes Auskünfte einholen, ob eine solche Bescheinigung ausreicht oder ob evtl. besondere Genehmigungen von den Überwachungsbehörden des Reiselandes zu beschaffen oder spezielle Einfuhrverbote zu beachten sind.
Prozedere der Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigungen
Wenn Sie im Rhein-Kreis Neuss wohnen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt am besten telefonisch einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes. Bringen Sie das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular, das Original oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie des BtM-Rezeptes sowie Ihren oder den Personalausweis des Patienten zum Termin mit. Die Beglaubigung erhalten Sie dann gegen eine Gebühr von 10,00 €.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 5318, Di. u. Do Mönchengl. 02161 256572
gudrun.pietruska-wulf@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-5349
frank.reuter@rhein-kreis-neuss.de
Amtsapothekerin
Telefon 02181 601-5370
antje.mierisch@rhein-kreis-neuss.de
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