Arzneimittel, landläufig auch als Medikamente bezeichnet, werden auf Grund ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Präsentation bzw. auf Grund ihrer besonderen Wirksamkeit im Wesentlichen zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bei Mensch und Tier angewendet.
Arzneimittel sind erklärungsbedürftige Waren besonderer Art, die wegen ihrer Eigenschaften zum Schutze des Verbrauchers einer strengen Rechtsetzung unterliegen. So müssen Fertigarzneimittel eine behördliche Zulassung erhalten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ebenso unterliegen ihre Herstellung sowie ihr Vertrieb der behördlichen Erlaubnis bzw. der behördlichen Überwachung.Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Apotheker nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgeben.Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken, jedoch nur nach vorheriger Anzeige und unter Nachweis einer besonderen Sachkunde durch geschultes Personal verkauft werden.
Im Rhein-Kreis Neuss werden die Apotheken und sonstige Betriebe, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben, durch eine im Gesundheitsamt tätige Amtsapothekerin sowie eine Pharmazeutisch technische Assistentin überwacht.
Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln umfasst aber auch das Vorgehen der Behörde gegen den illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen sowie die Zusammenarbeit mit den Zollbebörden, den Justizbebörden und den polizeilichen Ermittlungsbehörden bei der Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften.
Darüber hinaus erfolgt die spezielle Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und in Apotheken und Krankenhäusern.
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Amtsapothekerin
Telefon 02181 601-5370
antje.mierisch@rhein-kreis-neuss.de
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