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Gesundheit

Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)

Gutachten

Richtiges Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln trägt dazu bei, das Auftreten übertragbarer Krankheiten (etwa Salmonellosen) zu vermeiden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung (in Form eines Vortrags) im Gesundheitsamt.

Ohne diese Bescheinigung darf eine Tätigkeit nicht aufgenommen werden. Auch Beschäftigte, die direkt (mit der Hand) oder indirekt (etwa über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dazu gehören Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden sowie alle anderen Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen, die der Gemeinschaftsverpflegung dienen.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss bietet an folgenden Tagen Belehrungen an:

  1. In Dormagen am Dienstag, 12:00 Uhr, Elsa-Brandström-Straße 19 (Nähe Kreiskrankenhaus), Telefon 02133 42535 nur dienstags, an den übrigen Tagen Anmeldung in Grevenbroich möglich.
  2. In Grevenbroich am Mittwoch 08:30 und 10:00 Uhr, Auf der Schanze 1, Telefon 02181 601-5331.
  3. In Neuss am Freitag 08:30 und 09:30 Uhr, Kreishaus Neuss, Oberstraße 91, Telefon 02131 928-5389.

Ab sofort ist es möglich, einen Termin online zu vereinbaren.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 26.07.2010


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