Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Gesundheit

Meldepflichtige Erkrankungen

Es existiert eine Reihe von Infektionskrankheiten, die wegen ihrer Ansteckungsgefahr oder der Schwere der Erkrankung eine besondere Bedeutung für die Volksgesundheit haben. Für diese Krankheiten hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für Ärzte, Laboratorien und Gemeinschaftseinrichtungen eingeführt sowie weitere Regelungen, wie z.B. das Verbot des Besuchs von erkrankten Personen in Gemeinschaftseinrichtungen eingeführt.

Im Falle einer Erkrankung gibt Ihnen das Gesundheitsamt auch gerne weitere Informationen zur Meldepflicht bzw. zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Gruppenerkrankungen, etwa in Altenheimen oder Schulen, berät das Gesundheitsamt die Verantwortlichen über Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.

Das Gesundheitsamt erfasst ferner die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (Salmonellen, Noroviren, Rotaviren, Campylobacter, Läusebefall, Masern, Windpocken etc.) wertet diese Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen:

  • Beratung von Erkrankten
  • Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten, Lebensmittelinfektionen

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.10.2009


Service-Funktionen: