Die Aufgabe des Gesundheitsamt ist es unter anderem, die zuständigen Behörden oder die zuständige Berufsvertretung zu benachrichtigen, wenn:
Das Gesundheitsamt achtet ferner darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
Angehörige von gesetzlich geregelten Heilberufen wie beispielsweise
haben unverzüglich Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat unverzüglich Beginn und Ende dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Wer im Rahmen einer Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich den Gesundheitsamt mitzuteilen und die oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Frank Reuter
Gesundheitsverwaltung, Apothekenaufsicht
02181 601-5349 (Telefon)
02181 601-5399 (Telefax)
frank.reuter@rhein-kreis-neuss.de
Gesundheitsamt/Bußgeldstelle
Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 101
Das Gebäude ist überwiegend für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich (Ausnahme: Verkehrslenkung). Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.