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Gesundheit

Heil- und Hilfsberufe

Heilberufe

Die Aufgabe des Gesundheitsamt ist es unter anderem, die zuständigen Behörden oder die zuständige Berufsvertretung zu benachrichtigen, wenn:

  • Personen, die in gesetzlich geregelten Heil- und Hilfsberufen tätig sind, die Befugnisse ihres Bereichs nicht einhalten oder
  • ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen.

Das Gesundheitsamt achtet ferner darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.

Angehörige von gesetzlich geregelten Heilberufen wie beispielsweise

  • Logopäden
  • Physiotherapeuten
  • Masseure
  • Heilpraktiker etc.

haben unverzüglich Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat unverzüglich Beginn und Ende dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Wer im Rahmen einer Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich den Gesundheitsamt mitzuteilen und die oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Frank Reuter
Gesundheitsverwaltung, Apothekenaufsicht
+49 2181 601-5349 (Telefon)
+49 2181 601-5399 (Telefax)
frank.reuter@rhein-kreis-neuss.de

Gesundheitsamt/Bußgeldstelle
Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 101






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.03.2010


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