Wer an der Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss spätestens 4 Wochen vorher einen Antrag auf Prüfungszulassung bei der Kreisverwaltung, Amt für Sicherheit und Ordnung, Auf der Schanze 4, 41513 Grevenbroich, einreichen. Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung gibt es bei den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Außerdem steht das Formular als Download-Datei zur Verfügung. Vorbereitungskurse bieten die Fischereisportvereine an. Die genaue Uhrzeit der Prüfung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
| Kategorie; Sparte | Freizeit, Sicherheit; Prüfungen |
|---|---|
| Datum, Uhrzeit | 05.11.2012, 13:00 Uhr |
| Name | Amt für Sicherheit und Ordnung |
|---|---|
| Adresse |
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich (Stadtmitte) |
| Telefon | 02181 601-3201 |
| Telefax | 02181 601-3299 |
| ordnungsamt@rhein-kreis-neuss.de |
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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