Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Dass beim Angeln die Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, beachtet werden, dafür sorgen unter anderem die von der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss bestellten amtlichen Fischereiaufseher. 40 von ihnen konnte Hildegard Rosen, beim Rhein-Kreis Neuss zuständig für die Belange der Fischerei und der Jagd, jetzt gemeinsam mit Kreisfischereiberater Leo Dreuw im Kreishaus Grevenbroich zu einer Fortbildungsveranstaltung begrüßen. Fachreferent der Veranstaltung war Christian Uhlitzsch, Erster Vorsitzender der Landesfischereiverbandes Westfalen/Lippe. Neben dem Fischereirecht informierte er über Themen wie Menge und Art der Fischbestände in Rhein und Erft, Vorsorgemaßnahmen und Informationswege bei Gewässerverunreinigungen sowie die Bildung von Laichschonbezirken. "Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen aktiven Anglern, den Angelvereinen, den Fischereigenossenschaften und den Fischereibehörden", so Hans-Joachim Klein, Leiter des Kreisordnungsamtes, "hilft, den heimischen Fischbestand in seiner Artenvielfalt zu erhalten und zu vermehren."