Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat heute in Münster das Einheitslastenabrechnungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz regelt die Beteiligung der NRW-Kommunen an den Kosten des Landes aus der Deutschen Einheit. Für den Zeitraum ab 2007 hatte das Land eine neue, für die Kommunen deutlich ungünstigere Abrechnungsmethode eingeführt, durch die den NRW-Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts rund 2 Milliarden Euro zusätzlich entzogen worden wären. Dagegen hatten 91 Kommunen, darunter auch Neuss und Grevenbroich, geklagt.
Die Verfassungsrichter in Münster bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Das Gesetz zur Einheitslastenabrechnung verstoße gegen Bundesrecht und beschneide das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Jetzt muss die Landesregierung das Gesetz nachbessern.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke begrüßt das klare Urteil der Verfassungsrichter: "Die künftige Landesregierung ist gut beraten, das Gesetz zu überarbeiten und eine zukunftsfeste, faire Regelung zu treffen." Die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens machen in ihrer Stellungnahme zum Urteil deutlich, dass es nicht darum gehe, den Solidarpakt in Frage zu stellen, sondern darum, eine gerechte und planungssichere Verteilung der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Nach Auffassung von Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund wird das Urteil positive Auswirkungen nicht nur für die 91 Klage führenden, sondern für alle NRW-Kommunen haben. Viele Kommunen zwischen Rhein und Ruhr hoffen nun auf eine finanzielle Entlastung.