Bis vor wenigen Tagen sah alles noch danach aus als müssten sich auch die Hartz IV-Leistungsempfänger im Rhein-Kreis Neuss damit abfinden, ab nächstem Jahr nicht mehr von der ARGE, sondern von zwei Behörden betreut zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Modell der 350 regionalen Jobcenter aus Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen 2007 als nicht mit den derzeit im Grundgesetz verankerten Zuständigkeitsregelungen vereinbar erklärt und eine Neuregelung bis spätestens 2010 verlangt.
Dass sich die CDU jetzt auf Bundesebene darauf geeinigt hat, das Grundgesetz für den Fortbestand der Verwaltung aus einer Hand bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu ändern, wird im Neusser Kreishaus ausdrücklich begrüßt: "Die Lösung ist im Interesse der Betroffenen und vermeidet zusätzlichen bürokratischen Aufwand
", freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sein Allgemeiner Vertreter, Jürgen Steinmetz, ergänzt: "Uns ist es wichtig, dass die Arbeit in einer Hand bleibt und die Kommunen weiterhin Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik vor Ort behalten.
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Mit Spannung blickt man im Neusser Kreishaus deshalb nach Berlin, wo die Details der Regelung entschieden werden. Bundesarbeitsministerin von der Leyen wirbt nun bei der SPD für eine einvernehmliche Grundgesetzänderung. Nur so kann die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat zustande kommen.