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Straßenverkehr

Wunschkennzeichen und Kfz-Zulassung online

Schild NE-TT2009

Im Rhein-Kreis Neuss können Sie Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause über das Internet reservieren.

Bevor Sie die Wunschkennzeichen-Reservierung aufrufen, hier noch ein paar nützliche und wichtige Hinweise:

  1. Die Gebühr für die Reservierung des Kennzeichens beträgt 12,80 €. Sie wird bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
  2. Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens haben Sie keinen Rechtsanspruch.
  3. Die Reservierung gilt für 90 Tage. Sie wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist zugelassen wird.
  4. Neben dem Unterscheidungsmerkmal NE werden für mehrspurige  Kraftfahrzeuge nur 4 bis 6-stellige Kombinationen von Buchstaben und Zahlen vergeben (NE-A100, NE-ZZ9999). Kleinere Kombinationen werden nur für Motorräder ausgegeben. Sonstige Kraftfahrzeuge, denen bauartbedingt kein größeres Kennzeichen zugeteilt werden kann, erhalten ebenfalls eine kurze Kennzeichenkombination. Hierfür ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
  5. Die Reservierung kurzer Kennzeichen, sowie von Saisonkennzeichen und Historischen Kennzeichen ist nur persönlich in der Zulassungsbehörde möglich.
  6. Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.

Kfz-Zulassung online

Die Zulassung eines Fahrzeuges kann ab sofort von jedermann im Internet vorbereitet werden. Bisher war dies nur für Gewerbetreibende möglich. Als Dankeschön werden Sie mit kürzeren Wartezeiten in der Zulassungsbehörde belohnt.

Haben Sie keine Sorge vor Fehleingaben. Die amtliche Zulassung erfolgt erst, wenn Sie bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Bevor Sie Ihre Datenerfassung beenden,  bitte die Eingabefelder nochmals sorgfältig überprüfen.

Dieses Angebot besteht nur in den  Zulassungsbehörden Neuss, Dormagen und Grevenbroich. Bitte melden Sie sich zum vereinbarten Abholzeitpunkt mit den vollständigen Unterlagen in der jeweiligen Zulassungsbehörde.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 07.04.2009


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