Von Amts (arzt) wegen - eine Podcast-Reihe des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss August 2011 IN VIAGRANTI Liebe gesundheitsbewusste Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss, bei einer Erkrankung führt der Weg zum Arzt und anschließend nicht selten zum Apotheker. Letzterer händigt nach Vorlage des Rezeptes das verschriebene Medikament aus. Bei Einnahme des Präparates kann nun von einem guten Heilungsprozess ausgegangen werden. So weit - so gut. Nur wenige wissen, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit dieser geschilderte Ablauf problemlos, rechtlich einwandfrei und qualitätsgesichert von statten geht. Andernfalls kann es zu folgender - übrigens wahrer - Begebenheit kommen. Sie wird in dem Buch "Todsicher" von Professor Markus Rothschild, Leiter des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Köln, geschildert: "Schon lange sucht die übergewichtige Frau A. nach einem Medikament, das Schlank- und Rankheit garantiert. Im Internet wird sie schnell fündig und bestellt eine Kapsel, die eine radikale Gewichtsabnahme verspricht. Nach kostenträchtigem Erwerb wird das Wundermittel schnell geliefert - freilich nur mit dem Hinweis, sie baldigst einzunehmen. Dies tut Frau A. gutgläubig. Tatsächlich zeigt die Waage schon bald eine erfreuliche Gewichtstendenz (mit Pfeil nach unten), weshalb sich Frau A. jedoch sonderbarerweise nicht besser fühlt. Ganz im Gegenteil, neue Beschwerden führen sie recht bald zum Arzt. Und der findet es schließlich heraus: Frau A. hat nichts anderes als Bandwurmeier (Finnen) zu sich genommen und auf diese Art und Weise einen Mitesser gezüchtet, über den sich niemand so richtig freut. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Herstellung, Vertrieb und Verkauf von Arzneimitteln nach klaren Vorgaben zu überwachen. Hierfür sorgen im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Mönchengladbach Antje Mierisch, ihres Zeichens Amtsapothekerin und die pharmazeutisch technische Assistentin Gudrun Pietruska-Wulf. Bestimmte Arzneimittel dürfen beispielsweise nur durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Apotheker nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgeben. Dagegen können freiverkäufliche Arzneimittel auch außerhalb von Apotheken, jedoch nur nach vorheriger Anzeige und unter Nachweis einer besonderen Sachkunde durch geschultes Personal, verkauft werden. Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln umfasst aber auch das Vorgehen der Behörde gegen den illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen. Das Internet bietet hier - wie auch in obigem Beispiel beschrieben - einen Tummelplatz für dubiöse Angebote. Die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Deutschland zollrechtlich wie auch arzneimittelrechtlich verboten. Dieser Sachverhalt wird immer wieder torpediert - u. a. mit Spam-Mails als Angebote potenzfördernder Medikamente. Der Name eines dieser Präparate ist in aller Munde. Er setzt sich aus dem lateinischen Begriff für Kraft "Vigor" und der Bezeichnung des bekanntesten Wasserfalles unserer Erde "Niagara" zusammen. Die Substanz wird auf Internet-Pfaden illegalerweise massenhaft vertrieben. Hier sollte man also keine Bestellung aufgeben. Dann läuft man dann auch nicht Gefahr, sich sozusagen in Flagranti bzw. Viagranti erwischen zu lassen! Ob eine Amtsapothekerin allerdings Hella Moormann auf die Schliche gekommen wäre ist fraglich. Frau Moormann betreibt auf ihre beschauliche Art eine eigene Apotheke und frönt darüber hinaus noch einer anderen Leidenschaft, nämlich der Beseitigung unliebsamer Personen - so beschrieben von Ingrid Noll in ihrem literarischen und filmischen Bestseller "Die Apothekerin". Bis bald Ihr Gesundheitsamt