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Gesundheit

Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung für Personen vor,

  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
  • die gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt; Sie müssen sich hierzu verbindlich anmelden.


An folgenden Tagen und Orten finden Belehrungen statt (denken Sie daran, sich anzumelden):

  1. in Dormagen am Dienstag, 12:00 Uhr, Elsa-Brändström-Straße 19 (Nähe Kreiskrankenhaus),
  2. in Grevenbroich am Mittwoch 08:30 und 10:00 Uhr, Auf der Schanze 1,
  3. in Neuss am Freitag 08:30 und 10:00 Uhr, Kreishaus Neuss, Oberstraße 91.

Weitere Informationen, Merkblätter, Formulare und die Möglichkeit, Termine zu buchen, erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite.

Gebühren

25 Euro (per Banklastschrift im Buchungsverfahren)

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.02.2011


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