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Verwaltung von A bis Z

Wohngeld

Wohngeld hilft den einkommensschwachen Mietern und selbst nutzenden Eigentürmern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab:

  1. der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  2. dem Gesamteinkommen der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  3. der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung.

Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadt bzw. Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 03.02.2009


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