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Verwaltung von A bis Z

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz geregelt.

In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreispolizeibehörde Neuss.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.11.2011


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