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Verwaltung von A bis Z

Zensus 2011

(Weitergeleitet von Volkszählung 2011)

Wer wird befragt?

Für den Zensus 2011 werden im Rhein-Kreis Neuss 205.000 Immobilien-Besitzer, 40.500 Bürger und 6.000 Bewohner von Wohn- und Studentenheimen befragt.

Welche Fragen werden gestellt?

Bei den vom Statistischen Landesamt postalisch an die Immobilienbesitzer gestellten Fragen geht es um Eigentumsverhältnisse ebenso wie um Baujahr, Größe und die Art der Heizung und Ausstattung der Wohnung oder des Hauses. In der 10-prozentigen Haushaltsbefragung geben Bürger Auskunft über Wohnsitz, Bildung, Beruf und Migrationshintergrund.

Ist die Volkszählung verpflichtend?

Ja; eine Verweigerung kann sogar zu einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro führen.

Freiwillig ist nur die Beantwortung der Frage nach Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung bei der Haushaltsbefragung. Persönliche Einkommensverhältnisse, das Vermögen oder Unterstützungsleistungen werden beim Zensus 2011 nicht abgefragt.

Wozu dienen die Ergebnisse?

Die vorhandenen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen sind nicht mehr aktuell. Sie basieren auf statistischen Fortschreibungen der letzten Volkszählung des Jahres 1987 im früheren Bundesgebiet und der Volkszählung des Jahres 1981 in der DDR. Fortschreibungen führen - je länger die letzte Volkszählung zurück liegt - zu Ungenauigkeiten. Die Daten werden Grundlage für politische oder gesellschaftliche Planungsprozesse, Länderfinanzausgleiche und die Vergabe von EU-Mitteln oder Basis für die Wohnungsbau-, Kindergarten- und Schulplanung.

Wann liegen die Daten vor?

Am 9. Mai 2011 beginnt die heiße Phase der Interviews. In Aussicht gestellt werden die ersten Daten Ende 2012. Alle Ergebnisse werden voraussichtlich erst bis 2015 vorliegen.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Info-Telefon Zensus 2011
Erhebungsstelle Zensus 2011
02181 601-1201 (Telefon)
02181 601-1299 (Telefax)
zensus@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Altbau)
Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich
Geschoss unbekannt

Das Gebäude ist über den Neubau zu allen Etagen barrierefrei zugänglich; ausgenommen der ältere Teil (zur Lindenstraße) im 1. und 2. Obergeschoss. Im Neubau sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 15.11.2010


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