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Verwaltung von A bis Z

Visum

Wichtiger Hinweis:

Der Rhein-Kreis Neuss ist für die Erteilung eines Visums nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung.

Ein Visum ist die Erlaubnis, in das Bundesgebiet einzureisen und sich hier zeitlich beschränkt aufzuhalten. Grundsätzlich ist jeder ausländische Staatsangehörige, der sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten oder hier eine Erwerbstätigkeit ausüben will, verpflichtet, vor der Einreise ein Visum einzuholen.

Ausgenommen sind Staatsangehörige bestimmter Staaten und EU-Bürger. Hierzu finden Sie Erläuterungen auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Eine Einreise ohne das erforderliche Visum bringt erhebliche Probleme mit sich. Je nach Sachlage muss die Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet versagt werden und eine Einreise mit falschem Visum kann auch strafrechtliche Folgen haben. Im Regelfall müssen Personen, die mit einem nicht geeigneten Visum einreisen, das Bundesgebiet wieder verlassen und erneut einreisen. Das kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Man sollte deshalb insbesondere keine Touristenvisa nutzen, wenn ein längerfristiger oder gar dauernder Aufenthalt beabsichtigt ist.

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen und nach der Einreise ihren Aufenthaltszweck darlegen. Sie benötigen auch für eine Arbeitsaufnahme kein Visum.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ausländerbehörde

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 10.01.2011


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